A: Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer
1. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung oder durch verbindliche Onlinebuchung, die vom Vermieter per E-Mail bestätigt werden muss, zustande.
2. Für Mietverträge besteht durch den Mieter kein Widerrufsrecht.
3. Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden müssen. Weitere Fahrer müssen im Mietvertrag aufgeführt oder durch den Vermieter ausdrücklich zugelassen sein. Der Mieter hat sicherzustellen, dass jeder Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und alle Auflagen einhält. Eine unberechtigte Überlassung kann zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen.
B: Allgemeines
1. Bei Übergabe sind eine gültige Fahrerlaubnis, ein akzeptiertes Zahlungsmittel sowie Personalausweis oder Reisepass mit Adressnachweis vorzulegen. Der Mieter muss grundsätzlich seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Für einzelne Premiumfahrzeuge können längere Mindestzeiten gelten.
2. Das Fahrzeug wird in ordnungsgemäßem Zustand und grundsätzlich voll betankt übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Schäden und Abweichungen werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Fehlender Kraftstoff kann mit 4 Euro je Liter berechnet werden.
3. Angaben des Mieters über vertragswesentliche Umstände sind Bestandteil des Vertrages. Der Mieter erklärt insbesondere seine Zahlungsfähigkeit.
4. Das Fahrzeug darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geführt werden.
5. Die Nutzung für sportliche Zwecke oder Wettbewerbe ist untersagt.
6. Fahrzeuge können mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein.
7. Das Fahrzeug ist sorgfältig gegen Diebstahl, Einbruch und Vandalismus zu sichern.
8. Der Mieter gibt vertragsbezogene Erklärungen auch für berechtigte Fahrer ab.
9. Der Mieter muss Verkehrssicherheit, Ölstand, Reifendruck, Zuladungsgrenzen und die sichere Verwahrung des Fahrzeugs beachten.
10. Das Ausschalten der Traktionskontrolle sowie Race-, F1- oder Launch-Control-Starts sind untersagt. Verstöße können den Versicherungsschutz berühren und mit einer Vertragsstrafe von 2.000 Euro je Vorgang geahndet werden.
C: Rückgabe und Zahlungsbedingungen
1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. § 545 BGB findet keine Anwendung.
2. Das Fahrzeug ist rechtzeitig, am vereinbarten Ort und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Eine erforderliche Sonderreinigung oder Geruchsbeseitigung kann mit 200 Euro berechnet werden.
3. Verlängerungen müssen vor Ablauf der Mietzeit mit dem Vermieter abgestimmt und genehmigt werden. Eine ungenehmigte Überschreitung kann zum Verlust von Haftungsreduzierungen führen.
4. Mietpreis und Kaution sind im Voraus zu entrichten. Maßgeblich sind Mietvertrag und gültige Preisliste.
5. Die Rückgabe erfolgt während der Geschäftszeiten, sofern keine Sondervereinbarung getroffen wurde.
6. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Bei Kreditkartenzahlung können vertraglich geschuldete Schadensbeträge und Selbstbeteiligungen über die Karte abgerechnet werden.
D: Schäden am Mietwagen
1. Technische Störungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen grundsätzlich nur nach Genehmigung des Vermieters in einer geeigneten Fachwerkstatt durchgeführt werden.
2. Bei jedem Unfall ist die Polizei zu verständigen. Namen, Anschriften, Kennzeichen, Versicherungen und Zeugen sind festzuhalten. Nach Rückgabe ist ein vollständiger Schadenbericht einschließlich Unfallskizze vorzulegen.
E: Haftung des Mieters
1. Bei Überlassung an einen nicht berechtigten Fahrer haften Mieter und Fahrer für Schäden grundsätzlich unbeschränkt als Gesamtschuldner.
2. Eine vereinbarte Haftungsreduzierung beschränkt die Haftung auf den vereinbarten Selbstbehalt je Schadensfall. Verkehrsverstöße und Straftaten sind davon nicht umfasst.
3. Mieter und Fahrer haften für Verkehrs- und Ordnungsverstöße und stellen den Vermieter von daraus entstehenden Gebühren und Kosten frei.
4. Für Schäden durch Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung haftet der Mieter.
5. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss, fehlender Fahrerlaubnis, Wettbewerbsnutzung oder nicht genehmigten Auslandsfahrten kann die Haftungsreduzierung ganz oder teilweise entfallen.
6. Der Schadensersatz kann Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Abschlepp-, Bergungs- und Sachverständigenkosten sowie Mietausfall umfassen.
7. Der Mieter haftet für berechtigte Fahrer und sonstige Personen, denen er das Fahrzeug überlässt.
F: Haftung des Vermieters
Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, einer wesentlichen Vertragspflicht oder vorsätzlichem beziehungsweise grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
G: Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung, vorsätzlicher Beschädigung, unerlaubter Weitervermietung, strafbarer Nutzung oder dem Versuch, Schäden zu verschweigen.
H: Stornobedingungen
- bis 8 Wochen vor Mietbeginn: kostenfrei
- 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises
- 4 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- unter 2 Wochen bis 72 Stunden vor Mietbeginn: 85 %
- unter 72 Stunden oder bei Nichtabholung: 95 %
Maßgeblich ist der Gesamtmietpreis inklusive Gebühren und Extras. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei verspäteter Abholung wird die Reservierung grundsätzlich zwei Stunden aufrechterhalten.
I: Auskunfteien
Soweit rechtlich zulässig und für die Vertragsanbahnung erforderlich, können Bonitätsauskünfte eingeholt werden.
J: Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Für Kaufleute und Mieter ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Gerichtsstand Freiburg.
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